Sie interessieren sich für den Umgang mit moderner Technik, arbeiten gerne im Team und möchten anderen Menschen helfen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Für Wehrpflichtige mit Wohnsitz in Solingen besteht die Möglichkeit, beim Ortsverband Dienst im Katastrophenschutz anstelle des Wehrdienstes zu leisten. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!
Wie kann ich in das THW aufgenommen werden?
Wie funktioniert das mit der Freistellung vom Wehr- oder Zivildienst?
In das THW kann aufgenommen werden, wer
- das 17. Lebensjahr vollendet hat,
- noch nicht älter als 60 Jahre alt ist,
- die erforderliche gesundheitliche Tauglichkeit besitzt,
- seinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat,
- für den Dienst im THW zur Verfügung steht,
- nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden ist,
- sich zum demokratischen Rechtsstaat bekennt,
- nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde (es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt)
- und nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Gibt es einen Anspruch auf Aufnahme in das THW, was ist der Inhalt des Dienstverhältnisses und wie lang ist die Probezeit?
Sie werden mit dem Aufnahmeantrag auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Das Helferverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besonderer Art. Hieraus ergeben sich Folgen für die Art und Weise, in der Sie Ihren Dienst zu versehen haben. Die Aufgaben des THW bestehen unter Anderem in der Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie der Bergung und dem Schutz von Sachgütern. Sie haben alle mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben verbundenen Pflichten wahrzunehmen. Die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses gilt eine Probezeit, in der beide Seiten ohne Angabe von Gründen „kündigen" können und die unter bestimmten Umständen verlängert oder verkürzt werden kann.
Wie ist das mit dem Spagat zwischen Beruf und Berufung?
Ihnen dürfen wegen Ihrer Mitwirkung im THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für Sie die Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis. Sie erhalten den Arbeitsverdienst fortgezahlt. Private Arbeitgeber bekommen diese fortgewährten Leistungen erstattet. Als beruflich Selbständige erhalten Sie ggf. eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.
Ihre Ausbildung liegt uns am Herzen!
Sie werden fachbezogen ausgebildet und ausgestattet. Sie erhalten eine Grundausbildung im Ortsverband. Darüber hinaus erhalten Sie, soweit es im Rahmen Ihrer Fachaufgaben erforderlich ist, an der THW-Bundesschule mit ihren beiden Ausbildungsstätten Hoya und Neuhausen a.d.F. sowie an sonstigen Fortbildungseinrichtungen eine Spezialausbildung.
Wie sieht es mit der Unfallversicherung aus?
Während der Dienstleistung im THW sind Sie gem. § 2 des siebenten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfall versichert.
Statt Grundwehrdienst oder Zivildienst zu leisten, möchten Sie zum THW?
In diesem Fall können Sie bei Ihrer Aufnahme in das THW auf gesondertem Formblatt (Freistellungsantrag) Ihre Freistellung vom Wehr- bzw. Zivildienst beantragen, müssen sich dann aber auf derzeit mindestens vier Jahre zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichten und dürfen das dreiundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Freistellungsantrag bedarf der Entgegennahme durch den THW-Ortsbeauftragten und der Zustimmung der zuständigen Geschäftsstelle, die auch die weiteren Formalitäten mit dem Kreiswehrersatzamt oder dem Bundesamt für den Zivildienst für Sie abwickelt. Die Laufzeit der sechsjährigen Verpflichtungszeit beginnt frühestens mit der Abgabe des Freistellungsantrages im Ortsverband, jedoch nicht, bevor Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Freistellung vom Wehrdienst oder Zivildienst tritt erst mit der Zustimmung der zuständigen Geschäftsstelle zu Ihrer Verpflichtung ein und dauert an, solange Sie im Zivilschutz/Katastrophenschutz mitwirken.
Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Freistellung vom Wehrdienst?
Vom Wehrdienst können Sie nur freigestellt werden, wenn Sie der Wehrpflicht unterliegen, die zugewiesene Höchstzahl an Helfern für den Geburtsjahrgang noch nicht ausgeschöpft ist, Sie keinen Beruf ausüben, der zu einer Berufsgruppe gehört, bei der die Belange der Bundeswehr vorgehen, Sie die Einberufung zum Grundwehrdienst noch nicht erhalten haben und aufgrund Ihrer Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit nicht mit einem häufigen Ortswechsel zu rechnen ist.
Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Freistellung vom Zivildienst?
Vom Zivildienst können Sie nur freigestellt werden, wenn Sie anerkannter Kriegsdienstverweigerer sind, die zugewiesene Höchstzahl an Helfern für den Geburtsjahrgang noch nicht ausgeschöpft ist und aufgrund Ihrer Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit nicht mit einem häufigen Ortswechsel zu rechnen ist.
Wie geht es jetzt weiter?
Die nächste Einstellung von Helferanwärterinnen und -anwärtern erfolgt am Dienstag, dem 26.07.2011.
Also: kommen Sie doch einfach vorbei und bringen Ihre Bewerbungsunterlagen mit!
Bewerbungsunterlagen
Für eine Bewerbung bei uns legen Sie bitte die folgenden Unterlagen vor, die Sie allerdings - soweit noch nicht vollständig - kurzfristig nachreichen können:
- formloses Bewerbungsschreiben
- tabellarischen Lebenslauf
- Personalausweis
- Führerscheine und Nachweise über sonstige Qualifikationen
- ggfs. Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Lehrgang (mind. 16 Std., nicht der Lehrgang „Sofortmaßnahmen am Unfallort“)
- zwei Lichtbilder neueren Datums (Kosten werden nicht durch das THW erstattet)
- polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, zu beantragen beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro (Kosten werden nicht durch das THW erstattet)
– und falls Sie eine Freistellung vom Wehr- oder Zivildienst anstreben –
- etwaige Schreiben des Kreiswehrersatzamtes, aus denen sich die Personenkennziffer ergibt,
oder alternativ: den Bescheid über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.